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COVID-19

Mit der aktuellen COVID-19-Verordnung ist die Mehrheit der Gastronomie verpflichtet, eine Gästeregistrierung durchzuführen. In diesem Zuge müssen die wesentlichen Kontaktdaten erhoben werden:

  • Vor- und Zuname

  • Telefonnummer

  • E-Mail Adresse (wenn vorhanden) 

ALLGEMEINE HINWEISE ZUR GÄSTEREGISTRIERUNG​

  • Die Gästeregistrierung entfällt bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als 15 Minuten.

  • Bei einer Besuchergruppe, die ausschließlich aus im gemeinsamen haushalt lebenden Personen besteht, reicht es, wenn eine volljährige Person aus dieser Besuchergruppe die Kontaktdaten bekannt gibt. 

  • Die Gästeregistrierung gilt in- und outdoor.

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