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COVID-19
Mit der aktuellen COVID-19-Verordnung ist die Mehrheit der Gastronomie verpflichtet, eine Gästeregistrierung durchzuführen. In diesem Zuge müssen die wesentlichen Kontaktdaten erhoben werden:
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Vor- und Zuname
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Telefonnummer
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E-Mail Adresse (wenn vorhanden)
ALLGEMEINE HINWEISE ZUR GÄSTEREGISTRIERUNG
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Die Gästeregistrierung entfällt bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als 15 Minuten.
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Bei einer Besuchergruppe, die ausschließlich aus im gemeinsamen haushalt lebenden Personen besteht, reicht es, wenn eine volljährige Person aus dieser Besuchergruppe die Kontaktdaten bekannt gibt.
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Die Gästeregistrierung gilt in- und outdoor.
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